
Amtshandlungen (Kasualien) der Kirchengemeinde Ambachtal
» Taufe | » Konfirmation | » Trauung | » Traujubiläum | » Beerdigung
Taufe
Wenn Sie in einer unserer drei Orte (Amdorf, Burg, Uckersdorf) wohnen und sich oder Ihr Kind taufen lassen möchten, sind Sie dazu herzlich eingeladen. Es gibt keinen festgesetzten Taufsonntag. Bitte melden Sie Taufen im Gemeindebüro an und bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:
- Geburtsbescheinigung (Ausführung für religiöse Zwecke, verbleibt im Gemeindebüro)
- Stammbuch (soweit vorhanden)
- Patenscheine für Patinnen und Paten, die nicht zur Evangelischen Kirchengemeinde Ambachtal gehören
Konfirmation
Jedes Jahr im Mai finden in Burg und Uckersdorf, in besonderen Fällen auch in Amdorf Konfirmationen statt. Der Konfirmandenunterricht findet einmal wöchentlich statt. Im Gemeindebrief wird jeweils im Frühjahr bekannt gegeben, wann die Möglichkeit zur Anmeldung besteht und welche Jahrgänge eingeladen sind.
Trauung
In allen drei Kirchen unserer Kirchengemeinde besteht die Möglichkeit, einen Traugottesdienst zu feiern. Voraussetzung ist, dass mindestens einer der Ehepartner der Evangelischen Kirche angehört. Zwecks Terminabsprachen nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit unserem Pfarrer bzw. dem Gemeindebüro auf. Überlegen Sie sich auch einen Ausweichtermin. Es besteht die Möglichkeit, für die Feier das Gemeindehaus anzumieten, soweit dies zum betreffenden Termin frei steht.
Traujubiläum
Gerne feiern wir mit Ihnen Ihr Traujubiläum. Alternativ können wir einen gemeinsamen Dankgottesdienst in der Kirche oder eine Andacht bei Ihnen zu Hausefeiern. Da wir allerdings keine vollständige Liste der Trauungen unserer Gemeindeglieder vorliegen haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihren Wünschen an die Pfarrerinnen oder das Gemeindebüro.
Beerdigung
Wenn Sie Ihre verstorbenen Angehörigen bei uns beerdigen lassen möchten, nehmen Sie so schnell wie möglich mit unserem Pfarrer Kontakt auf. Wir kommen dann zu einem Gespräch zu Ihnen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Andacht am Sterbebett, sofern das Familiemitglied daheim gestorben ist.
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