Ev. Dekanat an der Dill

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Meine Kirche. Meine Gemeinde.

» Sprechen Sie uns an:

Ihre Eintrittsstelle
im Dekanat an der Dill
Am Hintersand 15

35745 Herborn
0 27 72 / 58 34 - 200
eintritt@ev-dill.de 

Wir sind gerne für Sie da: Sie erreichen uns montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr. Sie können individuell Termine mit uns vereinbaren. Wir sind unter Telefon 0 27 72 / 58 34 - 200  erreichbar.

"Wir wollen Ihnen den Weg in die Kirche so leicht wie möglich machen", sagt Dekan Andree Best. Er steht Ihnen für ein Eintritts-Gespräch gerne zur Verfügung.

Das Eintritts-Gespräch, Voraussetzung für die künftige Mitgliedschaft, ist aber keine Prüfung. Es dient dazu, dem neuen Kirchenmitglied beim Antrag zu helfen und auf seine Wünsche einzugehen. Es kann ja sein, dass sich jemand nicht an seine Kirchengemeinde am Ort sondern an eine andere Kirchengemeinde anschließen möchte.

Manchmal sind Menschen aus der Kirche ausgetreten, weil sie Ärger mit dem Pfarrer oder anderen Gemeindegliedern hatten. Manchmal spielt aber auch die persönliche Lebenssituation oder das Geld eine Rolle. Manchmal fühlen sich auch Menschen der Kirche zugehörig, die noch gar kein Mitglied sind. Die Gründe, in die Kirche einzutreten, sind ebenso vielfältig wie die, der Kirche den Rücken zu kehren.



Wagen Sie den Aufbruch!

Wenn Sie Mitglied der evangelischen Kirche werden möchte, können Sie sich gerne an Ihr örtliches Gemeindebüro oder Ihr zuständiges Pfarramt wenden. Zudem gibt es in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mehrere Eintritts-Stellen.

Die Eintrittsstelle im Evangelischen Dekanat an der Dill möchte es Ihnen erleichtern, in die Kirche einzutreten. Wir freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme zu uns.

» Die Eintritts-Stelle in Herborn ist zu finden in den Räumen des Evangelischen Dekanates an der Dill, Am Hintersand 15, 35745 Herborn. Sie können individuell einen Termin mit uns vereinbaren unter der Telefonnummer 02772 / 58 34-200. 



Ihre Fragen zum Kircheneintritt

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Kirchenmitgliedschaft. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen dazu. Vielleicht waren Sie schon mal Kirchenmitglied und haben aus verschiedenen Gründen Ihre Mitgliedschaft vorübergehend aufgegeben. Schön, dass Sie nun wieder in die Kirche eintreten wollen.

 

Erste Fragen beantworten wir hier:

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder eintreten will?
Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Die Adresse Ihrer zuständigen Kirchengemeinde finden Sie hier auf unserer Internetseite. Gerne stehen auch wir Ihnen von der Eintrittsstelle im Dekanat an der Dill zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.  

 

Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben. Gerne können Sie aber mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin überlegen, ob Sie im Gottesdienst Ihrer Gemeinde willkommen geheißen werden möchten.  

 

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.

 

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

 

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.

 

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens.

Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

 

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

 

Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

 

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

 

» Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte an eintritt@ev-dill.de

 

 

 

Das könnte Sie noch interessieren:

Weitere Informationen zur Kirchensteuer im Internet unter:
https://www.kirchensteuer-wirkt.de/

 

 

Link-Tipp für weitere Fragen rund um das Thema: 

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Dekan Pfarrer Andree Best
Am Hintersand 15
35745 Herborn
Telefon: 02772 / 58 34 - 230
Fax: 02772 / 58 34 - 720

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