Checkliste zur Beerdigung
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Erbschein beantragen
Vorzulegen sind: Sterbeurkunde, eventuell das Testament. Falls notarielles Testament oder Erbvertrag vorhanden: Notariatsanschrift, inklusive Nummer der Urkundenrolle sowie Beurkundungstag mitteilen.
Arbeitgeber
Über Todesfall informieren, Sterbeurkunde beifügen. Übergabe von persönlichen Sachen aus Büro bzw. Arbeitsunterlagen von zu Hause abstimmen.
Freundes- und Familienkreis
Nahe Angehörige und Freunde benachrichtigen.
Arzt
Stellt den Totenschein aus, der für die Sterbeurkunde notwendig ist. Bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden (übernimmt meist der Arzt).
Banken
Girokonten, Sparbücher, Darlehensverträge abwickeln. » Hinweis: Erbschein erforderlich. Gemeinsame Konten oder Verfügungsberechtigungen (Vordrucke der Bank dort hinterlegen) ermöglichen auch ohne Erbschein einen Zugriff auf Konten, beispielsweise zur Deckung der Beerdigungskosten.
Bausparkassen
Bausparverträge abwickeln. » Hinweis: Erbschein erforderlich.
Bestattungsinstitut
Übernimmt die Organisation der Bestattung, Extraleistungen nach Vereinbarung Hinweis: Gibt es einen Vorsorgevertrag der/des Verstorbenen mit einem bestimmten Institut?
Betriebliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft
Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche.
Blumengeschäft
Kränze, Trauerschmuck (bei vielen Bestattern als Extraleistung).
Druckerei
Danksagungen, Sterbebilder etc., bei vielen Bestattern als Extraleistung.
Friedhofsverwaltung
Bestattungszeitpunkt und Grabkosten abklären (übernimmt in vielen Fällen der Bestatter).
Krankenkasse
Abmelden und Sterbegeld beantragen » Hinweis: Sterbeurkunde notwendig, Versicherungsnummer. Nahe Angehörige und Freunde benachrichtigen.
Pfarrerin oder Pfarrer ansprechen
Sie werden in Ihrer Trauer begleitet, die Organisation der Trauerfeier wird abgesprochen. Hinweis: Wenn der bzw. die Verstorbene abgeholt wird, können Sie den Abschied mit einer Aussegnung begleiten lassen. Teilen Sie dies dem Pfarrer mit.
Rentenversicherung/Versorgungsamt
Eventuell zustehende Hinterbliebenenbezüge beantragen. Notwendig: Sterbeurkunde, Personalausweis, Versicherungsnummer. Hinweis: Fristen beachten – spätestens einen Monat nach dem Tod (übernimmt in manchen Fällen der Bestatter).
Standesamt
Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat. Das ist nicht immer (z.B. bei Unfall) das Standesamt des Wohnortes. Vorzulegen sind: Personalausweis des/der Verstorbenen, Totenschein sowie bei Ledigen Geburts-, bei Verheirateten Heiratsurkunde, bzw. Familienstammbuch.
Telekom
Telefon ab- oder ummelden, möglicherweise Telefonbucheintrag ändern.
Vereine und Organisationen
Mitgliedschaft kündigen.
Verlage und Zeitungen
Abonnements kündigen.
Vermieter
Mietvertrag kündigen, bzw. als Ehegatte oder Familienangehöriger in das Mietverhältnis eintreten.
Versicherungen
Lebensversicherungen (Mitteilungsfristen beachten – meist 48 Stunden, Versicherungsurkunde vorlegen). Kranken-, Hausrat-, Haftpflicht- sowie andere Versicherungen kündigen.
» Bei Tod durch Unfall: Gelder von der Unfallversicherung beantragen.
Versorgungsbetriebe
Wasser und Strom abmelden.
Zeitung
Todesanzeige aufgeben (bei vielen Bestattern als Extraleistung).
Zusatzversorgungskassen, Betriebsrentenkassen, Gewerkschaften
Eventuell zustehende Gelder beantragen, dafür notwendig: Sterbeurkunde, Personalausweis, Versicherungsnummer – Fristen beachten.
» Vorsicht „Bauernfänger“
Keine zweifelhaften Rechnungen bezahlen, die nach Erscheinen der Todesanzeige eintreffen. Gegebenenfalls eine Vertragskopie verlangen. Während der Beerdigungszeit / Trauerfeier möglichst jemand in der Wohnung lassen. Auch Betrüger / Einbrecher lesen Todesanzeigen!
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