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Schulung

Steuer: Keine leichte Kost

Becker-von Wolff

Es ist ein kleiner Paragraph mit großer Wirkung: Mit der Änderung des §2 b UStG werden Kirchengemeinden umsatzsteuerpflichtig, wenn sie für Leistungen Geld erhalten, sagt René Fünders. Die Regionalverwaltung bietet Schulungen an.

René Fünders ist Leiter der kirchlichen Regionalverwaltung Nassau Nord und informierte die Synodalen zur Umsatzsteuer. Es ist ein kleiner Paragraph mit großer Wirkung: Mit der Änderung des §2 b UStG werden zukünftig auch Kirchengemeinden umsatzsteuerpflichtig, wenn sie für bestimmte Leistungen einen Umsatz generieren. Besonders aufpassen müssten Kirchengemeinden bei der Bewirtung bei Gemeindefesten, bei Kassen für Gemeindegruppen und bei Erlösen von Gemeindeveranstaltungen.

 

„Die Umsatzsteuer müssen wir ernstnehmen, das Thema ist komplex. So ist zum Beispiel bei Gemeindefesten die Abgabe von Kuchen gegen Spenden steuerpflichtig, eine Spende ohne Gegenleistung dagegen nicht. - Aber es gibt auch Entwarnung“, sagte Rene Fünders, Leiter der Regionalverwaltung Nassau Nord, auf der Herbstsynode, „denn: Nicht jede Kirchengemeinde ist von der Änderung des §2 b UStG wirklich betroffen. Da die Landeskirchliche Zuweisung steuerfrei ist, kann diese Summe aus dem Gesamt-Etat herausgerechnet werden. Nur Kirchengemeinden, die mehr als 17.500 Euro steuerbare Umsätze verbuchen, müssen künftig eine Umsatzsteuererklärung abgeben“, sagte Fünders.

Neues Steuerrecht betrifft auch Kirchengemeinden und Kitas  

Das Steueränderungsgesetz wurde 2015 beschlossen und gilt seit dem 1.1.2016: „Es ist öffentliches Recht für Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage. Die Anpassung in der EKHN erfolgt zum 31.12.2020 und tritt dann zum 1.1.2023 in Kraft“, erklärte der Leiter der Regionalverwaltung. Er bat die Kirchengemeinden eindringlich um baldige Rückmeldung der von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) versendeten Erhebungsbogen. „Die zurückliegenden Haushaltsübersichten von 2017 oder 2018 reichen für die Schätzung aus“, sagte Fünders, „und Sie müssen auch keine Quittungen über die Umsätze aus den zurückliegenden Jahren als Beleg beifügen“.

Handreichung der EKD empfohlen

Da das Thema nicht ganz einfach sei, empfiehlt René Fünders die Handreichung der EKD zum Thema: Die Broschüre "Neuregelung der Umsatzsteuer 2019" ist als Download verfügbar und informiert über die Besonderheiten bei Kirchenkonzerten, Gemeindefesten, Basaren und Bewirtung. Es gibt ein Steuer-ABC und ein Stichwortverzeichnis mit Musterbögen.

 

» Download: Der Link zur Broschüre (pdf)

 

Zudem gäbe es zwischen der EKHN und dem Hessischen Finanzministerium eine Vereinbarung, dass für Gemeinden, die unter 17.500 Euro steuerbare Umsätze liegen, keine Meldepflicht besteht. Allerdings wird das seitens der EKHN geprüft, daher bitten die Regionalverwaltungen um eine baldige Übersicht. "Die Verantwortung obliegt den Kirchengemeinden, daher müssen die Kirchenvorstände prüfen, welche Umsätze bestehen können und welche Gruppen und Kassen zur Kirchengemeinde zählen", erklärte René Fünders.

Schulungen zur Umsatzsteuer

Die Regionalverwaltung Nassau Nord bietet ab demnächst Schulungen zum Thema „Umsatzsteuer“ für die angeschlossenen Kirchengemeinden und Einrichtungen an.

Ziel dieser Umsatzsteuer-Schulung ist es, den Kirchengemeinden Unterstützung in der Praxis zu bieten undeine verlässliche Datenbasis in MACH aufzubauen. In Kürze werden wir daher damit beginnen, alle umsatzsteuerlichen Sachverhalte auch als solche in MACH zu buchen.

Die Schulung richtet sich an Personen, die die Belegbearbeitung in der Gemeinde vornehmen und deren Vertretungen. Auch für die jeweiligen KiTa-Leitungen bietet sich die Möglichkeit sich anzumelden.

Die Schulung findet digital über die Plattform „ZOOM“ statt, so dass die Mitarbeitenden bequem von jedem Ort aus daran teilnehmen können.

Die Einführung der Umsatzsteuerpflicht ist ab dem 01.01.2023.

Die Schulungen starten in der 40. KW (04. Oktober). Es werden für alle Wochentage und auch für Vor- und Nachmittage Termine angeboten. Eine frühzeitige Anmeldung zur Auswahl eines Wunschtermins ist jedoch empfehlenswert.

» Die Schulung beinhaltet folgende Themen:

  • Welche Arten von Umsätzen sind steuerpflichtig?
  • Spenden versus Entgelt: Welche Aktivitäten in der Kirchengemeinde/KiTa führen zu USt-pflichtigen Umsätzen?
  • Tipps zur Abrechnung von Veranstaltungen
  • Wie sieht eine korrekte umsatzsteuerrechtliche Rechnung aus?
  • Kurzüberblick zur Vorsteuer
  • Bearbeitung von Rechnung und Handkassenbelegen

 

Für die Anmeldung zur Schulung nutzen Sie bitte den folgenden Link:  

192.168.5.9/ust-schulung-rvnn/

(» Hinweis: Dieser Link funktioniert nur aus dem Intranet der EKHN.)

Hier finden Sie alle Termine die zur Auswahl stehen. Wichtig! Dieser Link funktioniert nur aus dem Intranet der EKHN. Aufgrund der Vielzahl der angeschlossenen Kirchengemeinden und Einrichtungen müssen wir leider die Teilnehmendenzahl pro Kirchengemeinde auf 2 Personen begrenzen.
Je KiTa ist 1 weitere Person vorgesehen.

Jede*r Teilnehmer*in kann den für sie/ihn passenden Termin wählen. Mit Eintragung in den Wunschtermin gilt der Termin als bestätigt. Sie erhalten hierüber eine Bestätigung als PDF-Datei. Bitte drucken Sie diese aus.

Nach der Anmeldung, rechtzeitig vor dem Schulungstermin, geht Ihnen per Mail ein ZOOM-Link zu, über den Sie sich einwählen können. Dieser Link funktioniert dann von überall und kann auch außerhalb des EKHN Netzwerkes aufgerufen werden.

» Weitere Informationen gibt es per E-Mail an: Dagmar.Koehler@ekhn.de

 

 

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