Ev. Dekanat an der Dill

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CORONA in LDK

Maske auf - auch im Gottesdienst

Michael Amadeus

Nachdem die Corona-Infektionszahlen im Lahn-Dill-Kreis massiv angestiegen sind, bittet die Kreisbehörde die Kirchen, dass alle Gläubigen während des gesamten Gottesdienstes einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die neuen Bestimmungen gelten ab Samstag, 24. Oktober 2020.

„Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nassen-Bedeckung getragen werden“, heißt es in einer Mitteilung zur Bekanntgabe der Regelverschärfungen von heute (Donnerstag, 22. Oktober). Die neuen Corona-Maßnahmen gelten ab Samstag, 24. Oktober 2020.

» Weitere Maßnahmen sind:

  • Für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen festgelegt.

  • Für Feiern oder Treffen in Privaträumen empfiehlt der Landkreis ebenfalls, die Teilnehmerzahl von 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen nicht zu überschreiten.

  • Gastronomiebetriebe, Kneipen, Restaurants oder Bars müssen um 23 Uhr schließen. Der Konsum und die Abgabe von Alkohol im öffentlichen Raum zum Sofortverzehr ist für die Zeit von 23 bis 6 Uhr nicht erlaubt. Nach wie vor müssen Gäste außerhalb des eigenen Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

  • Öffentliche Veranstaltungen werden in der Regel auf höchstens 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Mehr Teilnehmende können nur ausnahmsweise vom Lahn-Dill-Kreis gestattet werden.

  • Alten- und Pflegeheime dürfen jeweils an drei Tagen durch maximal zwei Personen für jeweils eine Stunde besucht werden. Ehepaare bzw. verpartnerte Personen, die in der Einrichtung leben, können gemeinsam besucht werden.

  • In Sitzungen oder Versammlungen von kommunalen Gremien sowie in Sitzungen, an denen mehr als 10 Personen in einem geschlossenen Raum teilnehmen, hat der Landkreis neue Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung festgelegt.

» Die vollständigen Verfügungen mit Begründung sind auf der Internetseite www.lahn-dill-kreis.de/corona nachzulesen.

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