Ev. Dekanat an der Dill

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Erfolg für die Allianz für den freien Sonntag

Der Sonntag wird wieder frei

bbiew

Die Sonderöffnungen der Geschäfte am Sonntag sind vom Tisch. Die hessische Landesregierung hat beschlossen, dass verkaufsoffene Sonntage ab kommenden Montag wieder ausschließlich nach den Vorgaben des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes möglich sind. Während der Corona-Pandemie hatte Hessen bislang grundsätzlich die Sonntagsöffnung ermöglicht.

„Die Klage der Allianz für den freien Sonntag gegen die allgemeine Sonntagsöffnung in der Corona-Verordnung war erfolgreich, ehe der Hessische Verwaltungsgerichtshof überhaupt eine Chance hatte, darüber zu verhandeln“, erklärt Martin Mohr, Diözesansekretär der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Limburg und Aktiver in der Allianz für den freien Sonntag: „Wenn die Hessische Landesregierung heute diese unsägliche Regelung wieder streicht, so tut sie dies sicher in der Gewissheit, dass eine rechtliche Auseinandersetzung deren Rechtswidrig-eit festgestellt hätte. Die ‚Allianz‘ half mit dem von ihr angestrengten, aber nicht vollendeten Eilverfahren offensichtlich beim Überdenken des seit Monaten unverändert fortgeschriebenen Eingriffs in den grundgesetzlich garantierten Sonntagsschutz. Damit hat die Willkür – vorläufig – ein Ende gefunden.“

Ist die Sonntagsöffnung in der Corona-Verordnung rechtens?

Da die Gefahr einer zweiten „Welle“ von Corona-Infektionen durchaus nicht gebannt ist, werde die Allianz für den freien Sonntag prüfen, ob sie nach voraussichtlicher Einstellung des Eilverfahrens rein vorsorglich ein Hauptsacheverfahren beantragen werde. Denn dadurch würde zum einen nachträglich die Frage der Rechtmäßigkeit der Regelung in der bisherigen Corona-Verordnung geklärt werden können. Zum anderen könnte eine obergerichtliche Entscheidung für den Sonntagsschutz die Hessische Landesregierung von einer Wiederholung abhalten.

Hessen wird wieder "normal"

Hessen hatte dem Einzelhandel die Sonderöffnungen ermöglicht. Die Allianz für den freien Sonntag kritisierte dies als „Freifahrtschein“ und verwies auf die Praxis in Rheinland-Pfalz. Dort sei die Corona-Verordnung mit den Sonntagsverkauf bereits  am 7. April widerrufen worden, weil sich herausgestellt habe, dass die Versorgung der Bevölkerung nunmehr auch ohne die Öffnung an Sonn- und Feiertagen sichergestellt sei. Die Allianz hatte am vergangenen Mittwoch deshalb Klage gegen die andauernden Sonderöffnungen am Sonntag eingereicht.

Nach dem hessischen Ladenöffnungsgesetz sind maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Kommune möglich, sofern es dafür einen besonderen Anlass wie Messen oder Märkte gibt. Zu dieser Praxis will das Land Hessen ab kommenden Montag zurückkehren.

 

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ist über ihr Zentrum gesellschaftliche Verantwortung Mitglied der Allianz für den freien Sonntag, in der auch Einrichtungen und Organisationen der Katholischen Kirche mitwirken

 

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