Kirchensynode
Dekan Jaeckle verstärkt Kirchengericht
Becker-von Wolff28.11.2022 hjb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Mit dem Tagesordnungspunkt 10 stand die Wahl eines Mitglieds in das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgerichts an. Nach einer Vorstellungsrunde der beiden Kandidaten wählten die Kirchensynodalen der EKHN Pfarrer und Dekan Roland Jaeckle aus Herborn.
Die Amtszeit beginnt mit dem 1. Dezember 2022 und dauert sieben Jahre. Dekan Roland Jaeckle ist als eines der beiden theologischen Mitglieder in das KVVG, Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht gewählt worden. Der amtierende Dekan des Evangelischen Dekanates an der Dill konnte sich bei dieser Wahl gegen seinen Mitbewerber Pfarrer Wolfgang Plodek aus Dauborn (Dekanat an der Lahn) durchsetzen.
Das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht - kurz Kirchengericht oder KVVG - entscheidet über Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Kirche. Es überprüft auf Antrag, ob sich Kirchengesetze mit der Kirchenordnung vereinbaren lassen, oder ob bestimmte Entscheidungen kirchlicher Organe (z.B. Kirchenvorstands- oder Kirchenleitungsbeschlüsse) rechtmäßig sind.
Dem Gericht gehören 15 Personen an, die in zwei Kammern mit je fünf Mitgliedern entscheiden, immer vier Juristen und ein Theologe. Sie werden von der Kirchensynode für sieben Jahre berufen und sind ehrenamtlich tätig.
Die Erste Kammer ist unter anderem zuständig für:
- abstrakte Normenkontrolle,
- Organstreitigkeiten,
- Beschwerden gegen synodale Beschlüsse und
- Verwaltungsstreitverfahren mit verfassungsrechtlichem Einschlag.
Die Zweite Kammer ist zuständig für:
- Anfechtungsklagen,
- Verpflichtungsklagen,
- Feststellungsklagen sowie
- für Entscheidungen auf Grund sonstiger kirchengesetzliche Übertragung.
Seinen Sitz hat das Kirchengericht im Gebäude der Kirchenverwaltung in Darmstadt.
» Mehr unter https://www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-ekhn/kirchliches-verfassungs-und-verwaltungsgericht.html
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