Die Ev. Kindertagesstätte Schwalbennest in Offenbach ist in der Trägerschaft des Evangelischen Dekanats an der Dill.
Wir nehmen in vier Gruppen Kinder im Alter von drei Monaten bis zu sechs Jahren auf. Die Kinderkrippe ist vorrangig für Kinder aus Mittenaar, sie steht aber auch Kindern aus anderen Orten zur Verfügung.
In den Gruppen können für die 2 bis 6 Jährigen verschiedene Module zur Mittagsbetreuung gebucht werden.
Mittagessen werden gesondert abgerechnet.
» Frühstücksbuffett
Zum Frühstück steht den Kindern als Getränk Wasser oder Tee zur Verfügung, außerdem bereiten wir gemeinsam ein vollwertiges gesundes Frühstück zu. Für Getränke und Frühstück in den Regelgruppen zahlen die Eltern 11 Euro im Monat. Für die Krippenkinder werden 8 Euro berechnet.
» Mittagessen
Das Mittagessen wird als Tiefkühlprodukt geliefert und entsprechend zubereitet. Dadurch haben wir die Möglichkeit, auf Allergien oder andere Besonderheiten bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten zu reagieren.
Ein Nachtisch ist stets Bestandteil des Mittagessens.
Die Kosten für das Mittagessen richten sich nach dem Alter des Kindes
- für Kinder unter 3 Jahren 2 Euro
- für Kinder ab 3 Jahren 3 Euro
» Neuregelung der Betreuungskosten:
1. Für das erste Kind bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden (Montag bis Freitag)
von 7.30 – 12.30 Uhr (Grundmodul): Unter 3 Jahren 160 € / Monat. Über 3 Jahren 120 € / Monat.
2. Für das erste Kind bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden (Montag bis Freitag)
von 7.30 – 14.30 Uhr (Modul 1): Unter 3 Jahren 205 € / Monat. Über 3 Jahren 155 € / Monat.
3. Für das erste Kind bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden (Montag bis Freitag)
von 7.30 – 16.30 Uhr (Modul 2): Unter 3 Jahren 250 € / Monat. Über 3 Jahren 190 € / Monat.
4. Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte in Mittenaar, beträgt für das zweite Kind die Betreuungsgebühr jeweils 50% der Gebühr der jeweils gewählten Betreuungszeit (Modul)
der Abs. 1 bis 3.
5. Ist das 1. Kind der Familie im letzten KiTa-Jahr, ist es, sofern es das Grundmodul gewählt hat, von der Gebühr befreit. Nach § 4 der Gebührenordnung muss das 2. Kind in diesem Fall nicht 50%, sondern den vollen Beitrag bezahlen. Wählt jedoch das 1. Kind der Familie (im letzten KiTa-Jahr) Modul I oder Modul II, hat dieses Kind die Gebühren anteilig für die Mehrstunden zu zahlen (44,29 € bzw. 84,44 €). Das 2. Kind zahlt in diesem Fall lediglich 50%.