Meine Kirche. Meine Gemeinde.

Sprechen Sie uns an:

Ihre Eintrittsstelle im Dekanat an der Dill

Wir sind gerne für Sie da: Sie erreichen uns montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr. Sie können individuell Termine mit uns vereinbaren. Wir sind unter Telefon 0 27 72 / 58 34 - 200  erreichbar.

"Wir wollen Ihnen den Weg in die Kirche so leicht wie möglich machen", sagt Dekan Andree Best. Er steht Ihnen für ein Eintritts-Gespräch gerne zur Verfügung.

Das Eintritts-Gespräch, Voraussetzung für die künftige Mitgliedschaft, ist aber keine Prüfung. Es dient dazu, dem neuen Kirchenmitglied beim Antrag zu helfen und auf seine Wünsche einzugehen. Es kann ja sein, dass sich jemand nicht an seine Kirchengemeinde am Ort sondern an eine andere Kirchengemeinde anschließen möchte.

Manchmal sind Menschen aus der Kirche ausgetreten, weil sie Ärger mit dem Pfarrer oder anderen Gemeindegliedern hatten. Manchmal spielt aber auch die persönliche Lebenssituation oder das Geld eine Rolle. Manchmal fühlen sich auch Menschen der Kirche zugehörig, die noch gar kein Mitglied sind. Die Gründe, in die Kirche einzutreten, sind ebenso vielfältig wie die, der Kirche den Rücken zu kehren.


Wagen Sie den Aufbruch!

Wenn Sie Mitglied der evangelischen Kirche werden möchte, können Sie sich gerne an Ihre zuständige Gemeinde oder direkt an das Dekanat wenden. 


Unsere Eintrittsstelle möchte es Ihnen erleichtern, in die Kirche einzutreten. Wir freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme zu uns.

» Die Eintritts-Stelle in Herborn ist zu finden in den Räumen des Evangelischen Dekanates an der Dill, Am Hintersand 15, 35745 Herborn. Sie können individuell einen Termin mit uns vereinbaren unter der Telefonnummer 02772 / 58 34-200. 



Ihre Fragen zum Kircheneintritt

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Kirchenmitgliedschaft. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen dazu. Vielleicht waren Sie schon mal Kirchenmitglied und haben aus verschiedenen Gründen Ihre Mitgliedschaft vorübergehend aufgegeben. Schön, dass Sie nun wieder in die Kirche eintreten wollen.

Erste Fragen beantworten wir hier:

» Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte an eintritt(at)ev-dill.de

Bitte wenden Sie sich an den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde. Gerne können Sie über das zuständige Gemeindebüro einen Termin für das Gespräch vereinbaren. Die Adresse Ihrer zuständigen Kirchengemeinde finden Sie hier auf unserer Internetseite. Gerne stehen auch wir Ihnen von der Eintrittsstelle im Dekanat an der Dill zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben. Gerne können Sie aber mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin überlegen, ob Sie und wie Sie im Gottesdienst Ihrer Gemeinde willkommen geheißen werden möchten.

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Der Taufe gehen in der Regel ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Kirchengemeinde und dem zuständigen Pfarrteam. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin über das zuständige Gemeindebüro. Das Gespräch darüber kann auch bei Ihnen daheim stattfinden.

Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie treffen mit Ihrer Unterschrift eine für Sie bedeutende Entscheidung.

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gegeben werden. Je nachdem was Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ausmachen, kann es auch eine kurze Vorstellung im Gottesdienst sein. 

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Der (Wieder-)Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos - und das im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, die den Verwaltungsakt in Rechnung stellen.

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 Euro für Ledige, 1.703,99 Euro für Verheiratete und 2.258,99 Euro für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 Euro brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 Euro Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.