Wir sagen "Nein"
gegen jede Art von (sexualisierter) Gewalt
Die evangelischen Landeskirchen nehmen die Verantwortung war und ergreifen vielseitige, wirksame Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe bei sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter*innen. Entsprechende Leitlinien und Hinweise, verbindliche Verfahrensabläufe sowie Programme zur Sensibilisierung zu diesem Thema sind schon lange etabliert und werden stets überarbeitet und weiterentwickelt. Eine Maßnahme dazu ist z.B. das neue Gewaltpräventionsgesetz (GPrävG) vom 20.11.20. Darin sind alle Ziele und Überlegungen unserer EKHN zusammengefasst.
Wichtig:
Diese Seite benennt sexualisierte Gewalt und andere Gewaltformen als das, was sie sind – Unrecht. Dies kann belastend und retraumatisierend wirken.
Bitte achten Sie auf sich.
Hier auf den Seiten finden Sie Hinweise zu Hilfsangeboten und Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wendet sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt. Das Kirchengesetz zur „Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ stellt diese besonders perfide, Vertrauensverhältnisse und/oder Abhängigkeiten ausnutzende Gewalt – auch in Form von Manipulation des Gegenübers – in den Mittelpunkt. Es nimmt aber auch die anderen Gewaltformen in den Blick.