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Arbeitsrechtliche Kommission

Mehr Gehalt und soziale Leistungen ab April 2022

Diakonie/Darius RamazaniNeben Jugendfreiwilligendiensten bietet die Diakonie Hessen auch den BFD 27plus für Menschen ab 27 Jahren an.Vorlesen in der Kita: Erzieherinnen und Erzieher sind die größte Berufsgruppe in der EKHN. Auch für sie gibt es ab April 2022 eine Gehaltserhöhung und bessere Sozialleistungen.

Ab April 2022 gilt in Hessen-Nassau eine neue Entgelttabelle mit sozialer Verantwortung. Sie sieht unter anderem zwei Prozent mehr Gehalt für 19.000 Beschäftigte vor. Besodneren Wert wurde diesmal aber auch auf soziale Leistungen gelegt.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat eine Entgelterhöhung für die Angestellten in Höhe von zwei Prozent ab dem 1. April 2022 für zehn Monate Laufzeit beschlossen, wie die EKHN am Dienstag (7. September) mitteilte. In Anbetracht der angespannten finanziellen Situation durch den prognostizierten Rückgang der Kirchenmitgliederzahl und die Auswirkungen der Pandemie stand nach Angaben der Kommission die Sicherung der Arbeitsplätze bei den Verhandlungen erneut im Vordergrund.

 

Bessere Absicherung bei Krankheit 

Des Weiteren lag der Kommission die verbesserte finanzielle Absicherung im Krankheitsfall für die Mitarbeitenden sehr am Herzen. Gerade die Pandemie beweise, welch ein hohes Gut die Gesundheit sei und wie schnell es zu nicht selbst verursachten Langzeiterkrankungen kommen könne. Außerdem wurde ein Beitrag zur Altersversorgung geleistet, indem auch diesmal die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer*innen bei der kirchlichen Zusatzversorgung ausgesetzt wurde.

 

Soziale Sicherheit im Vordergrund 

Die in der Arbeitsrechtlichen Kommission vertretenen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen hätten zudem „mit diesem sozial verantwortlichen Abschluss erneut unter Beweis gestellt, dass der Dritte Weg nicht nur funktioniert, sondern auch für alle Beteiligten zum Vorteil gereicht, indem sich die EKHN als sozial verantwortlicher Arbeitgeber zeigt und die Angestellten im kommenden Jahr mehr Sicherheit und mehr Geld im Portemonnaie haben werden“.

 

Neue Entgelttabelle für rund 19.000 Beschäftigte der EKHN  

Die neuen Regelungen gelten für 19.000 Mitarbeitende. Die EKHN beschäftigt unter anderem im Angestelltenverhältnis annähernd 6000 Erzieherinnen und Erzieher, rund 1.300 Mitarbeitende in Sekretariaten sowie fast 600 Frauen und Männer in Krankenpflegeberufen. Für die aktuell rund 1.600 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte in der EKHN gelten gesonderte Regelungen in Anlehnung an die Besoldung von Beamtinnen und Beamte im Bund.

 

Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). In ihr sind Arbeitgeber der EKHN sowie Arbeitnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) jeweils mit fünf Personen paritätisch vertreten. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.

 

Hinweis
Fragen zu den abgeschlossenen Verhandlungen wenden Sie sich gerne per Mail an Arbeitsrechtliche-Kommission@ekhn.de 
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Arbeitsrechtlichen Kommission arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de

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