Ev. Dekanat an der Dill

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Corona

Maske auf im Gottesdienst

Quelle: Fundus, Peter W. BerneckerMaskenIm öffentlichen Raum sind Mund-Nasen-Bedeckungen ein weiterer Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck zu reduzieren

Im Kampf gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus gilt ab sofort Maskenpflicht auch im Gottesdienst. Bereits ab Sonntag, 24. Januar 2021 sollten die Gottesdienstbesucher FFP 2-Masken oder medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) getragen werden.

Michael Amadeus

Die Bund-Länder-Konferenz hat am Mittwoch weitergehende Regelungen für die Durchführung von Präsenz-Gottesdiensten vereinbart.

Die Maskenpflicht während des Gottesdienstes ist verschärft worden. Es müssen „medizinische Masken“ (FFP 2-Maske oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz, sog. OP-Maske) getragen werden.

Außerdem enthält die Vereinbarung den Satz: „Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.“ Wie diese Vereinbarungen konkret umgesetzt werden, wird am heutigen Mittwoch in und mit den Landesregierungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz beraten.

Der Krisenstab wartet diese Beratungen ab und wird dann so schnell wie möglich über den üblichen Mailverteiler alle Gemeinden per Mail informieren.

Die Regelungen treten voraussichtlich am 23.1.21 in Kraft, gelten dann also schon für den kommenden Sonntag.

Auch die Schutzkonzepte, die der Krisenstab der EKHN für Gottesdienste, Veranstaltungen und kirchliche Arbeitsplätze empfiehlt, sollen zur Eindämmung der Pandemie im Kirchengebiet beitragen.

 

Maskenpflicht für Gottesdienste

Die aktuellen Entwicklungen werden vom Krisenstab der EKHN, der zurzeit einmal wöchentlich tagt, verfolgt. Seine Empfehlung zu Mund-Nasenbedeckungen lautet: Beim Hinein- und Hinausgehen aus der Kirche, wenn man sich im Gebäude bewegt, sollte die Maske getragen werden. Beim Sitzen kann sie abgenommen werden. Diese Regelung ist in Rheinland-Pfalz verpflichtend und für Hessen dringend empfohlen.

Wenn – wie jetzt beispielsweise der Lahn-Dill-Kreis – einzelne Kommunen die Regeln verschärfen, gilt: Bei regional begrenztem stärkerem Infektionsgeschehen gelten die örtlichen Regelungen der jeweiligen Kommune. Auf der Seite der Lahn-Dill-Kreises heißt es aktuell: „Bei dem Besuch von Kirchen und Gottesdiensten von Religions- oder Glaubensgemeinschaften oder deren Versammlungen gilt die Maskenpflicht auch am Platz.“ Der Krisenstab empfiehlt, sich regelmäßig auch auf den Websites des Lahn-Dill-Kreises zu informieren.

 

Beschränkungen für Familienfeiern in einigen Regionen

Tatsächlich können die aktuellen Vorgaben von Bund und Ländern auch das kirchlich begleitete Leben in den Familien betreffen: Im privaten Rahmen können Trau-, Tauf-, Konfirmationsfeiern in einigen Gebieten teilweise nur noch im kleineren Kreis gefeiert werden. In Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche sollen private Feiern künftig auf zehn Teilnehmende und zwei Haushalte beschränkt werden. Wenn die Anzahl der Neuinfektionen über zehn Tage weiterhin so hoch sei, dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zu einer privaten Feier treffen. „Mehr Maske, weniger Alkohol und weniger Feiern“, hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Regelungen laut Presseberichten zusammengefasst.

 

Halt in Krisenzeiten

Bereits im September hatte Dr. Volker Jung in seinem Bericht vor der Synode darauf hingewiesen: „Wir haben die Corona-Krise noch nicht überwunden. Immer noch erkranken viele Menschen, manche sehr schwer. Ihnen und ihren Angehörigen gelten unser Mitgefühl und Segenswünsche – ebenso all denen, die gegen die Krankheit kämpfen – in Behandlung, Pflege und Forschung.“ Dabei hatte der Kirchenpräsident auch bekannt gegeben, welche zwei Sätze aus der Bibel ihn in den Monaten der Corona-Krise stärkend begleitet hatten:

 „Der HERR ist meines Lebens Kraft; vor wem sollte mir grauen?“( Psalm 27,1)

 „Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.“ 2. Timotheus 1,7

Kirchenpräsident Jung geht es darum, „in aller Unsicherheit immer wieder Halt in Gott zu suchen, um nicht in Furcht panisch zu reagieren.“  Gefragt sei, gewissenhaft wahrzunehmen was geschieht und was gefordert sei, um es dann kritisch zu prüfen, abzuwägen und dann klar zu handeln. Er betonte: „Maßstab ist die Liebe und damit das, was dem Leben dient.“

 

Regelungen weiterhin kreativ und zuversichtlich umsetzen

Dieser Leitlinie folgt auch die Arbeit des EKHN-Krisenstabs. In dessen Arbeit geht es weiter darum, aktuelle Fragen zu beraten, die jeweiligen Landesverordnungen in die kirchliche Arbeit hinein zu übersetzen und dann Gemeinden, Dekanate und Einrichtungen zu informieren bzw. Gestaltungshinweise zu geben. In seinem Bericht hatte Kirchenpräsident Jung zudem seine Wertschätzung für die kreative Umsetzung der Regelungen in den Kirchengemeinden und Einrichtungen ausgedrückt: „Dankbar bin ich für das große, vielfältige, kreative und – das gilt auch in einem theologisch tiefen Sinn – geistvolle Engagement in unserer Kirche. In vielen Gemeinden wurde sehr aktiv der Kontakt zu Menschen gesucht, die alleine zuhause waren.“ Auch digitale Kommunikationsmöglichkeiten würden verstärkt eingesetzt.

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