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Die Realität hinter dem Unwort

Statt Pushback „sichere Häfen“ unterstützen

Bildquelle: gettyimages, stadtratteZurückweisung gegen FlüchtlingeZurückweisungen gegen Schutzsuchende an den EU-Außengrenzen gibt es seit Jahren

„Pushback“ wurde zum Unwort des Jahres 2021 gekürt. Damit wird die Praxis bezeichnet, Geflüchtete an den EU-Außengrenzen zurückzudrängen. „Da wird gegen geltendes EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen. Diese Praxis muss aufhören“, sagt der Interkulturelle Beauftragte der EKHN, Andreas Lipsch.

Das englische Wort „Pushback“ ist Unwort des Jahres 2021. Es bedeutet „zurückdrängen, zurückschieben“ und wird beispielsweise verwendet, wenn Europas Grenztruppen Flüchtende an der Grenze zurückweisen und am Grenzübertritt hindern. „Aus meiner Sicht hat die Jury eine gute und wichtige Wahl getroffen, denn damit macht sie auf die gewaltsamen Zurückweisungen aufmerksam, die seit Jahren unter anderem in der Ägäis zwischen Griechenland und der Türkei, an der kroatisch-bosnischen und der polnisch-belarussischen Grenze geschehen“, sagt Andreas Lipsch. So hat beispielsweise der Dänische Flüchtlingsrat über 30.000 „pushbacks“ von Kroatien nach Bosnien von Juni 2019 bis September 2021 registriert. Bei 25 Prozent der Fälle wurde zudem von exzessiver Gewalt berichtet.

 

Menschenrechtsverletzungen können tödlich enden

Hinter den Zahlen stecken persönliche Schicksale. So hätten kroatische Grenzbeamte einer afghanischen Familie 2017 den Zutritt in das Land verwehrt, so dass diese kein Asyl beantragen konnte. Man habe die Familie angewiesen, über Bahnschienen nach Serbien zurück zu kehren. Dabei wurde die sechsjährige Tochter von einem Zug erfasst und starb. Aufgrund einer Klage hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung des Menschenrechts auf Leben festgestellt, in diesem Fall musste der kroatische Staat der Familie eine Entschädigung zahlen.

 

Prekäre Bedingungen für Abgewiesene

„Trotz eines solchen Urteils geht die menschenrechtswidrige Praxis bisher einfach weiter., erklärt Andreas Lipsch. Nach der Zurückweisung an einer EU-Außengrenze landen die Schutzsuchenden  wieder in Bosnien oder der Türkei, oft unter elenden Bedingungen und ohne Zugang zu einem Asylverfahren. Der Pfarrer erfährt: „Die Pushbacks werden immer wieder mit brutaler und erniedrigender Gewalt vollzogen. Schutzsuchende werden ihres letzten Hab und Guts beraubt und gezwungen, Kleidung und Schuhe trotz Kälte und Nässe auszuziehen. Polizeieinheiten verprügeln die Betroffenen und und und. Trotz alledem werden die Täter kaum zur Verantwortung gezogen.“

 

Pushbacks sind rechtswidrig

Aufgrund der Situation an den EU-Außengrenzen wird der Interkulturelle Beauftragte deutlich: „Diese Praxis muss endlich aufhören. Zu dem Wort `pushback´ gehören die Bilder, die die bittere Realität zeigen. Öffentlichkeit und Politik müssen das ganze Ausmaß dieses Menschenrechtsskandals  endlich ernst nehmen.“ Mit jedem `pushback´ werde gegen geltendes EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen. So sei es verboten, Menschen zurückzuweisen, ohne ihr Schutzbegehren zu prüfen.  Jeder habe das individuelle Recht, um Asyl zu bitten. Lipsch: „Die rechtswidrige Praxis an den Außengrenzen muss uns allen große Sorge bereiten. Hier wird an den Grundlagen der EU gerüttelt.“

 

„Sichere Häfen“ stärken

Hoffnung wecken in dem Pfarrer die „Sicheren Häfen“. Dahinter stehen Städte, die bereit sind, geflüchtete Menschen aufzunehmen. Auf dem Gebiet Hessen-Nassaus gehören beispielsweise Gießen, Rüsselsheim, Ingelheim, Mainz und weitere Orte dazu. Pfarrer Lipsch fordert: „Ich appelliere an Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Aufnahmebereitschaft dieser Kommunen zu unterstützen. Und damit ein Zeichen zu setzen, dass es auch anders geht als mit Pushbacks. Dass Menschenwürde und Menschenrechte tatsächlich eine Zukunft haben, in Deutschland und in Europa.“

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