CORONA
EKHN: Auflagen für Gottesdienste
Quelle: Gettyimages, ET-ARTWORKS, 1209956775Tipps zum Schutz vor Infektionen29.04.2020 rh Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
++ Update 29. April 2020 ++
Nach den Ankündigungen der Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, ab Mai wieder öffentliche Gottesdienste zuzulassen, will die hessen-nassauische Kirche die damit verbundenen Auflagen verantwortungsvoll umsetzen. Die rund 1.100 Gemeinden im Kirchengebiet zwischen Biedenkopf und Neckarsteinach erhielten dazu am Mittwoch (29. April) ein von den evangelischen Kirchen entwickeltes und mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmtes Schutzkonzept.
Die zwölf Punkte umfassende Handreichung zur Hygiene sieht unter anderem vor, dass Schutzmasken im Gottesdienst zu tragen sind und auf das Singen verzichtet wird. Zudem werden die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) dazu verpflichtet, bei den Zusammenkünften auf die üblichen Mindestabstände zu achten.
Kurze Gottesdienstformen zum Einstieg
Gleichzeitig zeigt das Papier mit dem Titel „Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen und Rahmenbedingungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort“ auf, dass die gottesdienstlichen Feiern durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht in der gewohnten Form begangen werden könnten. Ein Neuanfang unter den Bedingungen der Epidemie solle deshalb gut überlegt und bewusst gestaltet werden. Dabei könne beispielsweise ein Einstieg mit kürzeren Gottesdienstformen helfen. Dazu stünden den Gemeinden Hilfsmaterialien zur Verfügung. Nach wie vor seien die medialen Gottesdienstformate in Rundfunk, Fernsehen und auch im Internet wichtig. In den vergangenen Wochen entstandene neue Formate sollten weitergeführt werden.
Ausreichend Vorbereitungszeit nehmen
In einem Begleitschreiben zu dem Papier empfiehlt der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung Gemeinden, sich ausreichend Vorbereitungszeit für einen Neuanfang zu nehmen. Deshalb werde vielerorts erst am 10. Mai oder auch später wieder in der Kirche Gottesdienst gefeiert. Jung: „Ausdrücklich betone ich, dass mit der Möglichkeit, Gottesdienste in den Kirchen zu feiern, keine Verpflichtung dazu besteht. Es kann auch eine geistlich gut verantwortete Entscheidung sein, noch eine Zeit lang auf die gottesdienstliche Versammlung zu verzichten und weiterhin etwa in medialer Verbindung miteinander oder auch zuhause Gottesdienst zu feiern.“
Abstand bleibt Akt der Nächstenliebe
Gleichzeitig erinnert Jung in dem Brief nochmals an das Ziel der bisherigen Einschränkungen. Das Verbot gottesdienstlicher Versammlungen habe vor allem dazu gedient, Menschen besonders zu schützen, die wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen gefährdet seien. Jung: „Gerade weil uns aus unserem Glauben heraus so viel daran liegt, Menschen nicht zu gefährden und Schwache zu schützen, halten wir es für geboten, die staatlichen Einschränkungen mitzutragen. Abstand halten war und ist für mich in dieser Zeit ein Akt der Nächstenliebe.“
Die Materialien sind auch online im internen Bereich der EKHN direkt abrufbar unter:
www.unsere.ekhn.de/corona
Die Schreiben stehen hier auch direkt zum Download bereit:
Brief des Kirchenpräsidenten
Schutzkonzept für Gottesdienste
+ UPDATE 25. März 2020 ++
Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ihre Gemeinden und Einrichtungen bereits am Freitag (13. März) eindringlich gebeten, ab sofort alle Publikumsangebote bis auf Weiteres einzustellen. Die Kirchenleitung schlägt in einem Rundschreiben mit Verweis auf die hohe Verantwortung für die Gesundheit und das Leben anderer umfassende Maßnahmen vor. „Die generelle Linie ist: Verzicht auf alle Veranstaltungen“.
Gottesdienste bilden keine Ausnahme mehr
Alle Veranstaltungen, zu denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen, bergen das Risiko, dass Viren übertragen werden und anschließend in neue Kreise der Bevölkerung gelangen. Das betrifft auch die Gottesdienste. Den Anweisungen der Behörden vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten. Das gilt auch für Verbote von Veranstaltungen. Gottesdienste bilden keine Ausnahme. Auch in den aktuellen Beschlüssen vom vergangenen Mittwoch (17. April 2020) gibt es diesbezüglich keine Änderung. Die Handlungsempfehlungen des EKHN-Krisenstabes auch im Hinblick auf Zusammenkünfte in Kirchen gelten weiter bis zum 30. April 2020.
Große Mitverantwortung
Als Gründe für die umfassenden Handlungsrichtlinien nennt das Schreiben die große Mitverantwortung der evangelischen Kirche dafür, sich gegen die Verbreitung von Erkrankungen mit Covid-19 einzusetzen. „Da wir als Kirche immer wieder Menschen in Gottesdiensten, Veranstaltungen und in unserer täglichen Arbeit zusammenführen, haben wir eine große Mitverantwortung. Mit unserer Botschaft ist der Anspruch verbunden, gerade diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind.“ Das Rundschreiben schließt mit dem Appell: „Es geht darum, die Notwendigkeit, dass wir einander schützen, als gemeinschaftliches Handeln zu begreifen, mit dem wir uns umeinander sorgen. Und es geht darum, auch in den Zeiten des Abstands voneinander, Formen zu suchen und zu pflegen, in denen wir miteinander Halt und Kraft im Evangelium finden. Nächstenliebe ist und bleibt unser Maßstab.“
Für Mitarbeitende und Verwaltungseinrichtungen wird es noch gesonderte Anweisungen geben.
Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Thema Coronavirus und EKHN auf der Sonderseite im Internet:
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken